Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Das St. Antonius-Haus bietet Ihnen seit Ende letzten Jahres wieder durchgehend 2 Plätze in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an. Für weitere Fragen zum Leistungsanspruch oder Terminen steht Ihnen Frau Bors gerne zur Verfügung.
Kosten in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder noch nicht erbracht werden (z.b. bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder Reha-Klinik), besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege bei Vorliegen der Voraussetzungen. Dieser Anspruch besteht für höchsten 28 Tage im Kalenderjahr und ist bei der jeweils zuständigen Pflegekasse zu beantragen.
In unserem Haus gibt es nur einen Pflegesatz. Egal, in welchem Pflegegrad Sie eingestuft wurden.
Pflegegrad 1 - 5 Anteil Unterkunft Anteil Verpflegung Ausbildungsumlage
110,90 € 23,40 € 18,44 € 6,42 € Gesamt: 159,16 € je Tag
Die Kosten, die die Pflegekasse übernimmt, liegen bei max. 1612,- € je Monat. Hierbei handelt es sich im Regelfall um die pflegebedingten Kosten.
Die Anteile für Unterkunft, Verpflegung und Ausbidungsumlage gehen zu Lasten des Kurzzeit- oder Verhinderungspflegegastes.