Krankentransport
In der Regel sind wir bemüht, die erforderlichen Untersuchungen in unserer Einrichtung durchführen zu lassen.
Da dies jedoch nicht immer möglich ist, sind wir auch auf die Mithilfe der Angehörigen des betreffenden Bewohners angewiesen.
Sollte der Fall eintreten, dass ein Bewohner zu einer auswärtigen Untersuchung oder gar ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, wird bei Bedarf ein Krankenwagen angefordert. Dieser stellt sowohl den Hin- als auch den Rücktransport sicher. Voraussetzung für einen Krankentransport ist, dass der behandelnde Arzt einen Krankentransportschein ausstellt. Planbare Krankentransporte zu auswärtigen Untersuchungen müssen durch die jeweilige Krankenkasse genehmigt werden. Die Genehmigung wird durch unsere Mitarbeiter der Verwaltung eingeholt.