Die Kosten in der vollstationären Pflege sind für jede Einrichtung unterschiedlich und werden mit den Kostenträgern individuell verhandelt und letztendlich vertraglich vereinbart. Verhandelt werden die Personal- und Sachkosten. Diese Vereinbarungen haben, ähnlich wie man es von Tarifverhandlungen her kennt, einen festgelegten Zeitraum. Wie lange diese Vereinbarung festgeschrieben ist, wird den Bewohnern, den Angehörigen und den Kostenträgern schriftlich mitgeteilt. Bevor die Vereinbarung endet, wird wieder neu verhandelt. Abschlüsse gelten immer nur für dieZukunft, niemals rückwirkend.
Nachstehend sehen Sie die tgl. Pflegesätze in den unterschiedlichen Pflegegraden:
Seit dem 1. Januar 2017 lösen die neuen Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen ab. Die 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.
Nachfolgend die Kosten für die vollstationäre Pflege im St. Antonius-Haus.Diese betragen aktuell in den einzelnen Graden:
Tag Monat
Pflegegrad 1 = 46,05 € x 30,42 = 1400,84 €
Pflegegrad 2 = 59,04 € x 30,42 = 1796,00 €
Pflegegrad 3 = 75,21 € x 30,42 = 2287,89 €
Pflegegrad 4 = 90,22 € x 30,42 = 2744,49 €
Pflegegrad 5 = 99,64 € x 30,42 = 3031,05 €
Durchschnittlicher Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) = 1025,98 €/Monat je Pflegegrad
Kosten für Unterkunft: 20,83 €/Tag x 30,42 = 633,65 €/Monat
Kosten für Verpflegung: 16,03 €/Tag x 30,42 = 487,63 €/Monat
Ausbildungsumlage: 6,42 €/Tag x 30,42 = 195,30 €/Monat
Investitionskosten Einzelzimmer derzeit: 15,84 €/Tag x 30,42 = 481,85 €/Monat.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten: 59,12 €/Tag x 30,42 = 1798,43 €/Monat
Alle zuvor aufgeführten Kosten werden mit dem Mittelwert multipliziert = 365 : 12 = 30,42. Nur im Aufnahme- und Entlassungsmonat wird taggenau abgerechnet.
Gesamtkosten je Monat: abzüglich Leistung der Pflegekasse: zu zahlender Betrag
Pflegegrad 2 = 3594,43 € 770,00 € 2824,43 €
Pflegegrad 3 = 4086,32 € 1262,00 € 2824,32 €
Pflegegrad 4 = 4599,50 € 1775,00 € 2824,50 €
Pflegegrad 5 = 4829,48 € 2005,00 € 2824,48 €
Vergütungszuschlag nach §§ 43, 43b SGB XI: 171,59 €/Monat. Diese Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Wenn Sie hierzu weitergehende Fragen haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Nachstehend sehen Sie die tgl. Pflegesätze in den unterschiedlichen Pflegegraden:
Seit dem 1. Januar 2017 lösen die neuen Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen ab. Die 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.
Nachfolgend die Kosten für die vollstationäre Pflege im St. Antonius-Haus.Diese betragen aktuell in den einzelnen Graden:
Tag Monat
Pflegegrad 1 = 46,05 € x 30,42 = 1400,84 €
Pflegegrad 2 = 59,04 € x 30,42 = 1796,00 €
Pflegegrad 3 = 75,21 € x 30,42 = 2287,89 €
Pflegegrad 4 = 90,22 € x 30,42 = 2744,49 €
Pflegegrad 5 = 99,64 € x 30,42 = 3031,05 €
Durchschnittlicher Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) = 1025,98 €/Monat je Pflegegrad
Kosten für Unterkunft: 20,83 €/Tag x 30,42 = 633,65 €/Monat
Kosten für Verpflegung: 16,03 €/Tag x 30,42 = 487,63 €/Monat
Ausbildungsumlage: 6,42 €/Tag x 30,42 = 195,30 €/Monat
Investitionskosten Einzelzimmer derzeit: 15,84 €/Tag x 30,42 = 481,85 €/Monat.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten: 59,12 €/Tag x 30,42 = 1798,43 €/Monat
Alle zuvor aufgeführten Kosten werden mit dem Mittelwert multipliziert = 365 : 12 = 30,42. Nur im Aufnahme- und Entlassungsmonat wird taggenau abgerechnet.
Gesamtkosten je Monat: abzüglich Leistung der Pflegekasse: zu zahlender Betrag
Pflegegrad 2 = 3594,43 € 770,00 € 2824,43 €
Pflegegrad 3 = 4086,32 € 1262,00 € 2824,32 €
Pflegegrad 4 = 4599,50 € 1775,00 € 2824,50 €
Pflegegrad 5 = 4829,48 € 2005,00 € 2824,48 €
Vergütungszuschlag nach §§ 43, 43b SGB XI: 171,59 €/Monat. Diese Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Wenn Sie hierzu weitergehende Fragen haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.