Die Kosten in der vollstationären Pflege sind für jede Einrichtung unterschiedlich und werden mit den Kostenträgern individuell verhandelt und letztendlich vertraglich vereinbart. Verhandelt werden die Personal- und Sachkosten. Diese Vereinbarungen haben, ähnlich wie man es von Tarifverhandlungen her kennt, einen festgelegten Zeitraum. Wie lange diese Vereinbarung festgeschrieben ist, wird den Bewohnern, den Angehörigen und den Kostenträgern schriftlich mitgeteilt. Bevor die Vereinbarung endet, wird wieder neu verhandelt. Abschlüsse gelten immer nur für dieZukunft, niemals rückwirkend.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
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