St.Antonius-Haus

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Heimbeirat

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Bewohnerbeirat

Das Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) gibt älteren Menschen, Volljährigen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Volljährigen in Betreuungseinrichtungen das Recht, ihre Interessen in Angelegenheiten des Betriebs der Betreuungseinrichtung durch einen Beirat zu vertreten. Einzelheiten zu Aufgabe, Wahl, Amtszeit und Arbeit des Beirats werden in der Durchführungsverordnung zum Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) (DV WTG) geregelt.

Die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen geschieht durch Mitbestimmung und Mitwirkung. Mitbestimmung und Mitwirkung erfolgen aber nicht unmittelbar durch die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern mittelbar durch die Wahl eines Beirats. Ziel ist es, Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse teilzuhaben.

Mitarbeit im Heimbeirat erfordert Einsatzbereitschaft, Sachkunde und Kraft. Sie vermittelt Freude und das berechtigte Bewusstsein, eine verantwortungsvolle Aufgabe im Interesse der Mitbewohner auszufüllen.

Die Anzahl der Heimbeiratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Im St. Antonius-Haus besteht der Heimbeirat aus 5 gewählten Bewohnern. Jedoch werden zu Sitzungen oder anderen wichtigen Belangen alle  Bewohner eingeladen, die bei der Wahl mindestens 1 Stimme erhielten. Die Mitglieder des Beirates sind:

-         Frau Hildegard Klever, Vorsitzende

        Frau Ingrid Pötters, stellvert. Vorsitzende

-         Frau Elisabeth Lenz

-         Herr Heinz Tillmanns

-         Frau Berta Elders

-         Frau Christa Mußen

-         Frau Elisabeth Kisters


Sollten Sie weitere Informationen über die Mitbestimmung und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten der Betreuungseinrichtung nach dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Leitung des Hauses.


 

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