Wäscheversorgung

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Wäscheversorgung

Saubere Kleidung und Wäsche sind Bestandteile einer normalen Lebensführung. Das Gefühl frischer und sauberer Kleidung ist im Rahmen der Eigenständigkeit und Eigenbestimmung unabdingbar. Um diese Attribute zu ermöglichen, respektiert das Pflegepersonal im Rahmen der Selbstbestimmung die Kleiderwünsche des Einzelnen. Ist die eigene Kleiderwahl des Bewohners nicht mehr möglich, erfragt das Pflegepersonal die Wünsche. Die Bekleidungs- und Wäschegewohnheiten werden wie viele andere bewohnerbezogene Aspekte zu Beginn des Einzugs erfragt aber auch erst im Lauf der Zeit festgestellt.

Beim Erstgespräch mit dem Bewohner oder seines Angehörigen wird darüber informiert, dass neben der persönlichen Ober- und Unterbekleidung auch Bettwäsche und Handtücher mitgebracht werden können und dies auch wünschenswert ist, da hierdurch eine persönlichere Atmosphäre geschaffen wird. Sobald feststeht, dass ein neuer Bewohner aufgenommen wird, werden für ihn Namensschilder für seine Bekleidung bestellt. Weiterhin wird der Bewohner oder sein Angehöriger über folgendes informiert:

  1. Die Kennzeichnung der Wäsche erfolgt durch die Einrichtung. In jedes einzelne Wäscheteil wird ein Namensschild eingenäht. Dies ist für den Bewohner kostenlos. Erst danach kann die Wäsche zur Reinigung gegeben werden. Die mitgebrachte Bekleidung und Wäsche muss maschinenwaschbar sein, da sonst keine Garantie der Wäscherei gegeben werden kann. Neu angeschaffte Wäsche und Bekleidung muss erst gekennzeichnet werden, bevor sie der Bewohner benutzen kann.

  2. Bewohnerbezogene aber nicht maschinenwaschbare Wäsche wird zu Lasten des Bewohners gereinigt. Selbstverständlich können die Angehörigen des Bewohners sich um diese Wäsche kümmern.

  3. Wäsche und Bekleidung die zur Großwäscherei gegeben wird, ist einem höheren Verschleiß ausgesetzt.

  4. Wäsche und Bekleidung haben ca. eine Rücklaufzeit von ca. 7 – 10 Tagen. Dementsprechend sollte genügend Leibwäsche und Oberbekleidung vorhanden sein.

  5. Sollte Wäsche oder Bekleidung eines Bewohners nicht aus der Wäscherei zurückkommen, wird ein Mitarbeiter der Verwaltung informiert, damit er Kontakt zur Wäscherei aufnehmen kann. Die Wäscherei forscht dann nach den fehlenden Textilien. Wäsche oder Bekleidung, welche durch die Wäscherei beschädigt wurde, wird auf Antrag des Bewohners oder der Einrichtung (Zeitwert) ersetzt.

Die zu reinigende Wäsche wird in Wäschesäcken in den Wohnbereichen von  Mitarbeitern der Pflege nach Leib- und Mangelwäsche und nach Oberbekleidung sortiert und täglich ins Waschhaus gebracht. Die Wäscherei holt die Schmutzwäsche montags und donnerstags ab und bringt gleichzeitig gereinigte Bewohnerwäsche mit. Die saubere Wäsche wird bereichs- und bewohnerbezogen sortiert und zu den Bereichen gebracht.

Wir fördern die Selbständigkeit und Mithilfe der Bewohner in Bezug auf ihre Wäscheversorgung – z.B. beim Verteilen, Falten oder Bügeln der eigenen Wäsche. Ist dies nicht möglich, verteilen Mitarbeiter der Pflege die saubere Wäsche in die Bewohnerzimmer.

Nylonstrümpfe von Bewohnerinnen werden im Handwaschbecken gereinigt. Für sensible Kleinteile der Bewohner stehen eine Haushaltswaschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Ansonsten wird keine Bekleidung in unserer Einrichtung gewaschen.

Sollte ein Bewohner Grund zur Unzufriedenheit mit der Wäscheversorgung haben, stehen zur Klärung die Mitarbeiter des Wohnbereiches, der Verwaltung und der Wäscherei zur Verfügung.

 

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